Abwassergebühr HEUTE

Die Abwassergebühr berechnet sich gegenwärtig über den Bezug von Frischwasser.

Sie beinhaltet sämtliche Kosten für die Sammlung, Ableitung und Behandlung des Abwassers. Hierbei wird nicht unterschieden, ob das Abwasser im Gebäude als Schmutzwasser anfällt oder ob es von Grundstücken als Oberflächenwasser (Niederschlagswasser) in die öffentliche Kanalisation, offene Rinnen oder öffentliche Versickerungsanlagen (kurz ‚öffentliche Kanalisation') gelangt.

Sämtliche Kosten zum Bau, Erhalt und Betrieb der auf Niederschlagsereignisse dimensionierten öffentlichen Kanalisation werden entsprechend des Frischwasserbezuges umgelegt.

Somit hat z.B. ein Vier-Personenhaushalt unter Umständen dieselben Abwassergebühren zu bezahlen wie eine Spedition mit großen, abflusswirksamen Flächen, aber geringer Mitarbeiterzahl.

Abwassergebühr MORGEN

Mit Einführung der Getrennten Abwassergebühr zum 01.01.2012 wird sich die bisherige Abwassergebühr auf zwei Gebühren verteilen:

  1. die Schmutzwasser- und
  2. die Niederschlagswassergebühr.

Der Gesamtbetrag des Abwassergebührenaufkommens der Stadt Viernheimsteigt durch die Einführung Getrennter Abwassergebühren nicht - die Abwassergebühren werden lediglich verursachergenau und somit gerechter verteilt.

Je weniger Frischwasser ein Verbraucher bezieht und je weniger an die Kanalisation angeschlossene, bebaute bzw. künstlich befestigte Flächen das zugehörige Grundstück aufweist, desto geringer wird seine Gesamtkostenbelastung aus Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr sein.

Andererseits lassen ein hoher Frischwasserbezug genauso wie große an die Kanalisation angeschlossene, bebaute bzw. künstlich befestigte Flächen die Gesamtabwassergebührensteigen.

Es wird daher Verbraucher geben, deren Gesamt-Abwassergebühr nach Einführung der Getrennten Abwassergebühren höher sein wird als heute. Andererseits wird es auch Verbraucher geben, deren Gesamtabwassergebühr sinken wird. Insgesamt orientiert sich die zukünftige Abwassergebühr stärker an der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung "Abwasserentsorgung" und ist somit ein Schritt in Richtung einer größeren Gebührengerechtigkeit.

Über die Höhe der zukünftigen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren lässt sich derzeit noch keine Aussage treffen. Zur Festsetzung der Gebühren muss u.a. die Gesamtgröße der bebauten bzw. künstlich befestigten und an die öffentliche Kanalisation, an Rinnen bzw. an die öffentlichen Versickerungsanlagen angeschlossenen Flächen bekannt sein. Diese wird im Zuge der Selbstauskunft ermittelt.