Zisternen und deren Wirkung auf das Abflussgeschehen

Zisternen oder ähnliche Vorrichtungen (Behältnisse) sind Wasserspeicher, die das über das Dach oder sonstige befestigte Flächen ablaufende Regenwasser sammeln und so für Garten und Haushalt nutzbar machen. Zumeist werden Zisternen oder ähnliche Vorrichtungen (Behältnisse) platzsparend unterirdisch im Garten oder auch im Keller des Hauses eingebaut. Meist weisen Zisternen eine Verbindung zur öffentlichen Kanalisation auf, um sicherzustellen, dass die Zisterne bei extremen Niederschlagsereignissen bzw. im Winterhalbjahr nicht überläuft.

Die Zisterne oder ähnliche Vorrichtungen (Behältnisse) mit Verbindung zur öffentlichen Kanalisation stellen aufgrund ihrer (Zwischen-) Speicherkapazität sicher, dass im Falle von extremen Niederschlagsereignissen Niederschlagswasser mehr oder weniger gedämpft in die öffentliche Kanalisation abgegeben wird. Ist die Zisterne oder die ähnliche Vorrichtung (Behältnis) zu Beginn des Niederschlagsereignisses bereits ‚randvoll', so findet keine Dämpfung des Abflusses statt. Ist die Zisterne oder die ähnliche Vorrichtung (Behältnis) zu Beginn des Niederschlagsereignisses dagegen leer oder annähernd leer, so findet eine beträchtliche Dämpfung des Abflussgeschehens statt.

Zisternen werden bei der Ermittlung der Niederschlagsgebühr berücksichtigt.

Von der Stadtverordnetenversammlung wurde beschlossen, dass bei der Flächenermittlung der bebauten, überbauten bzw. künstlich befestigten Grundstücksflächen, für die in Zukunft Niederschlagswassergebühren zu bezahlen sind, unter bestimmten Voraussetzungen Flächen ganz oder teilweise außer Ansatz bleiben, von denen anfallendes Regenwasser in Zisternen oder ähnlichen Behältnissen aufgefangen wird.

Was und wie wird unterschieden?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Zisternen ohne direkten bzw. mittelbaren Anschluss an das öffentliche Kanalnetz und Zisternen mit Anschluss an die Kanalisation.

Voraussetzungen:

Das Volumen der Zisterne
Die Zisterne muss ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 Litern (1 m³) besitzen, damit hieran angeschlossene Flächen zum Abzug gebracht werden können.

Wann wird die Fläche ganz und wann wird sie teilweise zum Abzug gebracht?

Besitzt eine Zisterne einen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz - zum Beispiel in Form eines Notüberlaufes, der dann anspringt, wenn die Zisterne gefüllt ist und über die angeschlossenen Flächen weiter Regenwasser in die Zisterne gelangt, werden diese Flächen bei Berechnung der Gebühr teilweise in Abzug gebracht.

Zisternen OHNE Anschluss an die öffentliche Kanalisation

Ist die Zisterne nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen, es besteht zwischen Zisterne und Kanalnetz keine Verbindung, auch kein Notüberlauf, so wird die gesamte Fläche, von der das Regenwasser in die Zisterne fließt, bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr nicht berücksichtigt.

Zisternen MIT Anschluss an die öffentliche Kanalisation

Zisternen mit Anschluss an das öffentliche Kanalnetz heben sich dadurch hervor, dass ein Überlauf existiert, über den bei gefüllter Zisterne und weiterem Regen, Wasser in das öffentliche Kanalnetz abgegeben wird.
Je nach Verwendung des Zisternenwassers, werden die Niederschlagswassergebühren der Flächen, von welchen Wasser in die Zisterne gelangt, reduziert.

Welche Arten der Verwendung sieht die Satzung vor?

Es gibt drei Arten der Verwendung:

Diese drei Verwendungsarten werden nachfolgend erläutert:

Verwendung als Brauchwasser

Wird Wasser einer Zisterne für die Toilettenspülung oder für die Waschmaschine genutzt, bleibt diejenige Fläche ohne Ansatz, die sich aus der Division des Zisterneninhalts in Kubikmeter (m³) durch 0,05 ergibt.

Rechenbeispiel bei einem Zisterneninhalt von 3 m³:
3 m³ : 0,05 = 60

Ergebnis:
Bei einem Zisterneninhalt von 3 m³ reduziert sich die Fläche um 60 m².

Verwendung als Brauchwasser und im Garten

Wird der Zisterneninhalt zusätzlich als Gartenbewässerung genutzt, erhöht sich die Abzugsfläche, also die Fläche, die nicht angerechnet wird, um 10%.

Rechenbeispiel
Bei einem Zisterneninhalt von 3 Kubikmeter reduziert sich die Fläche laut dem vorherigen Rechenbeispiel um 60 m² davon 10% = 6 m².


Ergebnis:
Die zum Abzug gebrachte Fläche reduziert sich um 60 m² + 6 m² = 66 m²

Smiley Hinweis:
Für Wasser, welches über die Toilette oder die Waschmaschine in das Kanalnetz eingeleitet wird, ist eine Schmutzwassergebühr zu zahlen. Ermittelt wird diese über einen Zähler, der auf eigene Kosten gesetzt werden muss.

Verwendung im Garten

Wird die Zisterne ausschließlich für die Bewässerung des Gartens genutzt, bleibt die Fläche ohne Ansatz, die sich aus der Division des Zisterneninhalts in Kubikmeter (m³) durch 0,10 ergibt.

Rechenbeispiel
bei einem Zisterneninhalt von 3 m³:
3 m³ : 0,10 = 30


Ergebnis:
Bei einem Zisterneninhalt von 3 m³ reduziert sich die Fläche um 30 m².


Smiley Hinweis:
Würde sich die Fläche aufgrund der Berechnung des Zisterneninhalts um 66 m² reduzieren, tatsächlich ist jedoch nur 60 m² Dachfläche vorhanden, von der das Regenwasser in die Zisterne fließt, können auch nur 60 m² als Abzug berücksichtigt werden.