Wer erhält den Erfassungsbogen?

Für jedes Grundstück wird ein Erfassungsbogen an den Grundstückseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigen oder an einen Grundstücksmiteigentümer stellvertretend für die Eigentümergemeinschaft versendet.

Sind Sie nicht alleiniger Besitzer des Grundstückes, so informieren Sie die weiteren Miteigentümer und füllen Sie den Erfassungsbogen in gemeinsamer Abstimmung aus.

An wen ist der Erfassungsbogen zu senden?

Sie erhalten den Erfassungsbogen in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar ist für Ihre Unterlagen, das andere senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtwerke Viernheim GmbH zur weiteren Bearbeitung zurück. Ein Freiumschlag liegt den Unterlagen bei. Sie können den Fragebogen auch persönlich bei den Stadtwerke Viernheim abgeben.

Grundstücks- und Gebäudeflächen

Die auf dem Erfassungsbogen in der Tabelle und in der Grafik dargestellten bebauten Flächen Ihres Grundstückes wurden anhand des Amtlichen Liegenschaftskatasters ermittelt. Es handelt sich hierbei um Gebäudegrundflächen.

Weitere Flächen wie Dachüberstände, Balkonflächen, Überdachungen, Wege, Terrassen und Hofflächen wurden aufgrund von Musterflächenauswertungen geschätzt und in der letzten Zeile der oberen Tabelle eingetragen ("Geschätzte weitere künstlich befestigte, an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Flächen").

Welche Angaben muss ich überprüfen?

Bitte prüfen Sie, ob die Flächentypen und Flächengrößen der oberen Tabelle des Erfassungsbogens die Verhältnisse auf Ihrem Grundstück vollständig und wirklichkeitsnah wiedergeben

Angaben sind zutreffend:

Sind die eingetragenen Angaben zutreffend, kontrollieren Sie in der Tabelle bitte die "Art der Entwässerung" in den vorausgefüllten Zeilen und korrigieren diese gegebenenfalls.

Bitte ergänzen Sie zusätzlich die Informationen zur Art der Flächengestaltung und geben Sie in der unteren Tabelle ggfs. an, ob Zisternen oder ähnliche Vorrichtungen (Behältnisse) auf Ihrem Grundstück vorhanden sind.

Angaben sind unzutreffend:

Sind die eingetragenen Angaben unzutreffend,zeichnen Sie bitte alle weiteren bebauten, überbauten bzw. künstlich befestigten Flächen einschließlich Dachüberstände in die Grafik auf der Rückseite des Erfassungsbogens ein und tragen entsprechende Erklärungen zu Versiegelungsart, Flächengröße, Art der Entwässerung sowie Art der Flächengestaltung in die obere Tabelle der Vorderseite des Erfassungsbogens ein. Bitte nummerieren Sie die Einträge in der Tabelle sowie der Grafik deutlich und identisch.

Zisternen

Verfügt Ihr Grundstück über eine Zisterne oder eine ähnliche Vorrichtung, füllen Sie bitte zusätzlich die untere Tabelle aus.

Die Angaben wirken sich ggfs. gebührenreduzierend für Sie aus. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei den Stadtwerken Viernheim GmbH sowie unter der Seite „Zisternen oder ähnliche Vorrichtungen"