Amtliche Bekanntmachung

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 284-11 „Sport- und Erholungsgebiet West“

Aufgrund der §§ 14 und 16 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728, in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I 2005 S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim in ihrer Sitzung am 04.09.2020 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre (vom 24.09.2019) für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 284-11 „Sport- und Erholungsgebiet West“ wird um ein Jahr verlängert.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt au-ßer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtverbindlich geworden ist, spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten.

Der Geltungsbereich der Satzung ist identisch mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 284-11 „Sport- und Erholungsgebiet West“, der Umgriff kann dem Lageplan entnommen werden.

Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Viernheim, den 07.09.2020  
Gez.: Matthias Baaß
(Bürgermeister)