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Amtliche Bekanntmachung

24. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 291 "Erweiterung Bannholzgraben")

hier: Beschluss des Entwurfs und der Offenlage zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Stadtverordneten-Versammlung hat in ihrer Sitzung am 15.03.2019 den Entwurf zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Begründung hierzu wurde gebilligt. Mit gleichem Datum wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Der Geltungsbereich befindet sich am nordöstlichen Stadtrand von Viernheim und umfasst eine 5,3 ha große Fläche südöstlich der Jakob-Beikert-Straße. Im Norden, Süden und Westen schließt sich Wohnbebauung der Stadt Viernheim an; im Osten folgen landwirtschaftliche Nutzflächen, der Bannholzgraben sowie Aussiedlerhöfe. Das Planungsgebiet umfasst in der Flur 15 die Flurstücke Nr. 111, 112, 113, 114, 115, 116 und 133/2 (Wegeparzelle) teilweise. Es ist im nebenstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Realisierung von Wohnbauflächen, um den bestehenden, anhaltenden Bedarf an Baugrundstücken auch zukünftig decken zu können.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit der Begründung einschließlich dem Umweltbericht zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf Tiere / Pflanzen, insb. Artenschutz betreffend Vögel und Fledermäuse; Boden, insb. schädliche Bodenverunreinigungen und Versiegelung; Wasser und die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt; Klima/Luft; Mensch und Gesundheit (Lärm, Luftschadstoffe), Kultur- und Sachgüter, Orts- und Landschaftsbild, Erholung, mögliche Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander und den Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes. Der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands und der Umweltauswirkungen der Planung durch Kartierung der Biotoptypen, Prüfung und Erfassung von geschützten Tier- und Pflanzenarten. Der Auswirkungen auf den Boden und die Bodenfunktionen, Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und den Umgang mit Niederschlagswasser sowie auf das Klima und die Veränderungen des Landschaftsbildes sowie den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung von Eingriffen durch die Planung mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.
  • Artenschutzkurzbericht zum Bebauungsplan "Erweiterung Wohnbebauung Bannholzgraben" in der Stadt Viernheim", erstellt durch das Büro ÖKO-PLANUNG, Juni 2017 mit einer Bestandserhebung der Fauna (hier: insb. Fledermäuse, Vögel und vertiefender Darstellung der Auswirkungen der Planung auf geschützte Tier- und Pflanzenarten (insbesondere Brutvögel, Fledermäuse)
  • Ergebnisprotokoll Baugebietsvorhaben Bannholzgraben und Siloturm als Fledermausquartier - Ortstermin am 23.03.2018, erstellt durch das Büro ÖKOPLANUNG, März 2018
  • Bodengutachten "Baugrundvorerkundung mit geotechnischer und abfall-technischer Beratung" zum Bebauungsplan "Erweiterung Bannholzgraben", erstellt durch IGB mbH, Ludwigshafen am Rhein, 17.07.2018
  • Archäologisch-geophysikalische Prospektion in der Flur "Große neue Äcker", Stadt Viernheim, Kreis Bergstraße, erstellt durch Posselt&Zickgraf Prospektionen, Marburg, Juli 2018
  • Geruchsgutachten "Bebauungsplan "Erweiterung Bannholzgraben" Viernheim", Geruchsprognose", erstellt durch Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH&Co. KG, Karlsruhe, März 2018
  • Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung jeweils zu einzelnen oder mehreren der folgenden umweltbezogenen Themen: "Immissionsschutz", "Grundwasserschutz /Trinkwasserversorgung", "Abwasserbeseitigung", "Niederschlagswassernutzung/-versickerung", "Bodenschutz und schädliche Bodenveränderungen", "Artenschutz", "Eingriffsregelung zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich", Berücksichtigung der Ziele des Regionalplanes und der Raumordnung.

Die Offenlage findet in der Zeit von
Montag, den 01.04.2019 bis einschließlich Dienstag, 07.05.2019
bei der Stadt Viernheim, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim, vor Zimmer 409, während der Dienststunden (montags bis freitags 8.30 - 12.00 Uhr, mittwochs 14.00 - 17.30 Uhr) statt.

Anregungen anlässlich der Planauslegung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht während dieser Zeit in Zimmer 512 und 409.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Viernheim, 18.03.2019
Der Magistrat der Stadt Viernheim


Jens Bolze, 1. Stadtrat