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Städtische Wirtschaftsförderung/Digitalisierungsmaßnahmen/Landeszuschüsse

Firmen und Unternehmen sollen Digital-Zuschuss umgehend beantragen !


Hessisches Wirtschaftsministerium stellt in 2019 rund fünf Mio Euro zur Verfügung

Schnelligkeit zählt! - Anmeldung ab 13. Mai möglich In Kürze startet die neue Förderperiode für das Förderprodukt "Digital-Zuschuss". Hierauf macht Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz aufmerksam und bittet interessierte Viernheimer Firmen und Unternehmen, sich so schnell wie möglich anzumelden bzw. einen Online-Antrag zu stellen. Dies ist ab 13. Mai möglich. Es gibt Änderungen im Antragsverfahren, die zwingend zu beachten sind.

Alle wichtigen Informationen findet man unter: wibank

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt in 2019 insgesamt rund fünf Millionen Euro im Rahmen des Digital-Zuschusses zur Verfügung. Um diese Fördermittel optimal verteilen zu können, wird es in 2019 voraussichtlich drei Förderaufrufe geben. Der erste Förderaufruf über zwei Millionen Euro startet am 13.05.2019. Der Förderaufruf hat eine 4-wöchige Laufzeit, wird jedoch bei Erreichen der zwei Millionen Euro automatisch gestoppt. Ein zweiter Förderaufruf ist für Ende Juni 2019 geplant. Ein dritter für Ende August 2019. Die genauen Termine werden frühzeitig veröffentlicht, heißt es in einer Pressemitteilung der städtischen Presse- und Informationsstelle.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf eine maximale Förderhöhe von 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen. Jedes Unternehmen kann im Förderzeitraum 2019 nur einmalig mit dem Digital-Zuschuss gefördert werden. Unternehmen, die bereits eine Förderung erhalten haben, dürfen für den Förderzeitraum 2019 keine Folgeanträge stellen.

Unternehmen, deren Anträge fristgerecht und vollständig eingegangen sind, sollen möglichst innerhalb von 4 Wochen Rückmeldung zur Förderung ihres Vorhabens erhalten. Die Projekte müssen dann innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt und die Verwendungsnachweise bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) eingereicht werden. Die Umsetzungsfrist für den 1. Förderaufruf ist für den 30.09.2019 vorgesehen.

Um nach dem Start des Förderaufrufs einen Antrag stellen zu können, wird vorab eine Onlineanmeldung erforderlich. Die Antragsunterlagen erhält man nach erfolgreicher Onlineanmeldung für die Teilnahme am Förderprogramm bei der WIBank. Danach muss der vollständige Antrag innerhalb von 10 Werktagen schriftlich auf postalischem Weg bei der WIBank eingegangen sein. Der Antrag besteht aus einem Antragsformular, einer Kostenaufstellung ggf. mit Umsetzungsangeboten, einer Erklärung über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen und einer KMU-Erklärung (nur bei Verbund- und/oder Partnerunternehmen). Das Merkblatt mit den Förderbedingungen und einer Übersicht über die förderfähigen Maßnahmen wurde überarbeitet und muss bei der Antragstellung beachtet werden.

Die Anmeldung ist ab dem 13.05.2019 10:00 Uhr auf folgender Webseite möglich:

https://www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/digital-zuschuss/460940

 

Kontakt/Rückfragen:

Gruppe Infrastruktur III
Technolgie-Team

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale

Standort Wiesbaden
Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden
Tel. (+49) 611 774-7474
www.wibank.de