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Amtliche Bekanntmachung Veränderungssperre 282-2

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 282-2 „Walter-Gropius-Allee/Am Alten Weinheimer Weg“

Aufgrund der §§ 14 und 16 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I 2005 S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167), hat die Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Viernheim in ihrer Sitzung am 07.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 282-2 „Walter-Gropius-Allee/Am Alten Weinheimer Weg“ wird um ein Jahr verlängert.

§ 2 Diese Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtverbindlich geworden ist, spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten.

Viernheim, den 08.11.2019
gez.: Matthias Baaß