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Ausstellung und Führung „Mütter des Grundgesetzes“

Gleichstellungsbüro / Familienbildungswerk

Am Mittwoch, 15. Januar führt Frau Christine Klein um 17 Uhr durch die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ im Familienbildungswerk, Weinheimer Straße 44. Die Ausstellung wird in Kooperation von Gleichstellungsbüro und Familienbildungswerk anlässlich des Jubiläums „30 Jahre Gleichstellungsbüro Viernheim“ gezeigt.

Frau Klein ist Vorsitzende des Vereins Frauenhaus Bergstraße e.V., eine der ersten „Helene Weber Preisträgerinnen“ 2009 und Sprecherin des „Helene Weber Netzwerkes“, dem bundesweiten parteiübergreifenden Netzwerk von Kommunalpolitikerinnen. Sie kann also aus „erster Hand“ berichten.

Über 100 Jahre ist es her. - Am 30.11.1918 trat das aktive und passive Wahlrecht für Frauen in Kraft. Am 19.1.1919 konnten Frauen das erste Mal wählen und gewählt werden.

Weitere 30 Jahre später kämpften parteiübergreifend die "Mütter des Grundgesetzes" für die Verankerung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz: Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel sind die vier Mütter des Grundgesetzes. Ihrem Einsatz ist der Artikel 3, Absatz 2, des Grundgesetzes zu verdanken, der besagt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.

Politische Teilhabe von Frauen ist auch heute noch – wie in vielen anderen beruflichen Bereichen – von Unterrepräsentanz der Frauen gekennzeichnet: So sind von den 45 Viernheimer Stadtverordneten 12 weiblich (27%), von den 13 Viernheimer Magistratsmitgliedern 2 weiblich (15%). Im Landtag Hessen sind Frauen mit knapp 34% und im Bundestag mit knapp 31% vertreten.

In der Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ werden Lebensbilder der vier Politikerinnen gezeigt. Sie haben als Mitglieder des Parlamentarischen Rates wesentlich zum Entstehen des Grundgesetzes und zu der verfassungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beigetragen.

Es ist keine Voranmeldung notwendig und die Führung ist kostenlos. Mit einem kleinen Imbiss begrüßen das Familienbildungswerk Viernheim und das Gleichstellungsbüro der Stadt Viernheim alle interessierten Frauen und Männer. Die Ausstellung ist im Familienbildungswerk vom 13. bis 24. Januar zu folgenden Öffnungszeiten zu besichtigen: montags bis freitags von 10-12 Uhr, mittwochs von 10 bis 14 Uhr, dienstags und donnerstags von 16 bis 18 Uhr.

Die Wander-Ausstellung ist anschließend vom 27. Januar bis 7. Februar in der Friedrich-Fröbel-Schule, vom 10. bis 14. Februar in der Albertus-Magnus-Schule und danach vom 17. Februar bis 6. März im Lernmobil zu sehen. Sie kann zu den regulären Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung – ohne Führung – besichtigt werden.