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Vorläufige Haushaltsführung wird fortgeführt

Bürgermeister Baaß informiert Stadtverordnete und Magistratsmitglieder

Die Finanzaufsicht sieht derzeit keine Möglichkeit für Sonderregelung

"Die derzeitige Pandemie-Situation und deren wirtschaftliche Folgen werden gravierende Auswirkungen auf den Haushalt 2020 haben", so hat Bürgermeister Matthias Baaß jetzt die Mitglieder der städtischen Gremien informiert. Das städtische Kämmereiamt erwartet vor allem Ausfälle bei der Gewerbesteuer, bei der Spielapparatesteuer sowie bei den Gemeindeanteilen an Einkommens- und Umsatzsteuer. Baaß: "Viele Steuerpflichtige stellen Stundungsanträge und beantragen die Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen für das laufende Jahr." Genauer zu beziffern seien die Einnahmeausfälle im Moment noch nicht. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Vollzug des Haushaltsplanes der Stadt Viernheim für das Jahr 2020 liege nun vor, aufgrund der zu erwartenden Einnahmeausfälle werde der Etat aber im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung auf mögliche Einsparungen in dieser Sondersituation überprüft.

Während der Pandemiesituation stattgefunden hat das bereits seit längerem angekündigte Gespräch der Stadtspitze (Stadtverordneten-Vorsteher, Bürgermeister, 1. Stadtrat) mit der zukünftigen Finanzaufsicht, dem Landrat des Kreises Bergstraße, jetzt als Videokonferenz. Ausgehend von den für die nächsten Jahre in erheblichem Umfang geplanten Investitionen hatte die Stadtspitze um ein Gespräch zu den Genehmigungsbedingungen zukünftiger Haushalte gebeten. Konkret: "Die Stadtverordnetenversammlung wünscht sich (…) von der Kommunalaufsicht (…) eine verbindliche Zusage, dass eine erforderliche Finanzierung durch Kredite für die Sanierung des Rathauses auch in zukünftigen Jahren genehmigt wird und damit die Finanzierung der Gesamtmaßnahme von Beginn an gesichert ist." Und weiter: "Hierzu bietet es sich aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung aufgrund der großen Sanierungsbedürftigkeit des Rathauses an, dass unabhängig rechtlicher Vorschriften eine separate Kreditgenehmigung für die Gesamtmaßnahme erteilt wird. Da für weitere notwendige Investitionen zeitgleich Kredite benötigt werden, soll die Genehmigung für die Rathaussanierung zusätzlich erfolgen."

Dazu hat die Kommunalaufsicht nun im Gespräch mitgeteilt, dass es ausgeschlossen ist, die Investitionen Entlastungssammler und Rathaus-Sanierung außerhalb der geltenden gesetzlichen Reglungen oder zusätzlich zu genehmigen. Es sei notwendig, in den gleichzeitigen weiteren Investitionsbedarf an anderer Stelle einzugreifen und diesen zurückzustellen.

Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie würden die kommunalen Spitzenverbände derzeit bei der Landesregierung das Ziel verfolgen, das enge Korsett der Gemeindehaushaltsverordnung zu lockern, um die Folgen der Krise verträglich aufzufangen. Sollte dies erfolgen, so die Kommunalaufsicht, könne die gesetzliche Genehmigungssituation für zukünftige Haushalte der Stadt Viernheim möglicherweise neu betrachtet werden. Zudem wurde vereinbart eine Betrachtung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, welche finanzielle Belastung das bestehende Rathaus-Gebäude gegenwärtig darstellt. Dem gegenüber gestellt werden solle die zukünftige finanzielle Belastung durch ein saniertes Rathaus-Gebäude.

Bürgermeister Baaß informiert die Stadtverordneten auch zu einem weiteren Detail hinsichtlich des geplanten Entlastungssammlers (Abwasserkanal) vom Bürgerhaus zu den Stadtwerken. Die Finanzierung des neuen Kanals stelle sich nun verbessert dar. Je nach Bauphase kann der Sammler bereits genutzt und damit teilweise in Betrieb genommen werden. Auf dieser Basis könnten dann auch die Gebühren früher als ursprünglich geplant angepasst werden, die Refinanzierung beginne damit deutlich früher und schrittweise. Baaß informiert auch, dass der Teilnahmewettbewerb für die Maßnahme begonnen habe, sich also Firmen um die Teilnahme an der Ausschreibung bewerben könnten.