Vorhabenliste der Stadt Viernheim
Ihr Kontakt bei Fragen zum Vorhaben:
Herr Christoph Jung
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Stadtentwicklung, Bauleitplanung, stv. Amtsleiter
Stadtentwicklung, Bauleitplanung, stv. Amtsleiter
Zi. 512, 5. OG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-296
Fax: 06204 988-257
Email: CJung@viernheim.de
Herr Adalbert Kalus
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Neubau von Straßen, Wegen, Plätzen, Ingenieurbauwerken, Unterführungen
Neubau von Straßen, Wegen, Plätzen, Ingenieurbauwerken, Unterführungen
Zi. 411, 4. OG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-295
Fax: 06204 988-257
Email: AKalus@viernheim.de
Herr Carsten Miller
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Straßen- und Verkehrsplanung
Straßen- und Verkehrsplanung
Zi. 411, 4. OG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-288
Fax: 06204 988-257
Email: CMiller@viernheim.de
Herr Gerhard Strahl
Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt
stv. Amtsleiter
Grundstücksverwaltung, Vertragswesen, Grundstücksverkehr
stv. Amtsleiter
Grundstücksverwaltung, Vertragswesen, Grundstücksverkehr
Zi. 506, 5. OG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-260
Fax: 06204 988-363
Email: GStrahl@viernheim.de
Herr Reiner Schneider
Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt
Amtsleitung
Amtsleitung
Zi. 503, 5. OG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-286
Fax: 06204 988-363
Email: RSchneider@viernheim.de
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Entwicklung von Wohnbauflächen; Bebauungsplan Erweiterung Bannholzgraben II (Bebauungsplan „Erweiterung Bannholzgraben“)
Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: September 2020 / Version: 6
Inhaltliche Beschreibung:
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans sollen für die derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen in Ortsrandlage die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Bereich zwischen den nördlichsten und dem südöstlich des Kindergartens liegenden Quartieren des Wohngebietes Bannholzgraben. Die Fläche hat insgesamt eine Größe von ca. 5,3 Hektar.
Politische Beschlüsse zum Vorhaben:
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 07.12.2017 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Bannholzgraben“ und gleichzeitig die Einleitung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 09.03.2018 beschlossen und erfolgte anhand eines städtebaulichen Konzeptes, einer Begründung und einem Vorschlag zu den Regelungsinhalten.
Beschluss der Offenlage für die Änderung des FNP erfolgte am 15.03.2019, für den Bebauungsplan 24.05.2019. Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte am 14.06.2019. (Feststellungsbeschluss, Abschluss des Verfahrens).
Die erneute Offenlage für den Bebauungsplan wurde durch die Stadtverordneten am 18.10.2019 beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim hat in ihrer Sitzung am 20.03.2020 die Richtlinien zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken für das Baugebiet „Bannholzgraben II“ beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan Nr. 291 „Erweiterung Bannholzgraben“ am 05.06.2020 zur Satzung beschlossen (Abschluss des Verfahrens).
Aktueller Bearbeitungsstand:
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde die Erschließungsplanung ab Mitte 2019 vorangetrieben. Die Entwurfsplanung zur Erschließung des Baugebietes wurde im Juli/ August 2020 in Abstimmung mit den Stadtwerken und verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung durch die beauftragten Planer (Generalplaner zur Erschließungsmaßnahme Fichtner Water & Transportation GmbH + faktorgrün) abgeschlossen. Derzeit wird die Ausführungsplanung erstellt. Durch das BVLA wurden zudem Vergaberichtlinien für die Grundstücke zusammengestellt und beschlossen. Von Ende Juni bis Mitte September konnten sich interessierte Bürger und Bauträger für die unterschiedlichen Wohnformen bewerben. Nach derzeitigem Sachstand ist der Abschluss von Grundstückskaufverträgen noch in diesem Jahr denkbar. Die abschließende Beschlussfassung über die Vergabe der Grundstücke obliegt dem Magistrat. Erste Vergaben sollen im IV. Quartal 2020 beschlossen werden.
Kosten, soweit bezifferbar:
Laufende Ermittlung
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte:
- Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
- Die Entwurfsplanung zur Erschließung ist derzeit in Bearbeitung.
Betroffenes Gebiet:
Bannholzgraben
Bürgerbeteiligung vorgesehen?
Ja (bereits abgeschlossen)